Abrechnung / Kosten

 

Eine osteopathische Behandlung dauert ungefähr 50-60 Minuten.

  • Am Anfang stehen eine ausführliche Erstanamnese und eine umfassende körperliche Untersuchung.
  • Anschließend erfolgt die Behandlung.
  • Zum Abschluss bekommen Sie eventuell Ratschläge / „Hausaufgaben“ mit.
  • Ob weitere Behandlungen notwendig sind und in welchem Abstand, ergibt sich aus der ersten Behandlung und werde ich mit Ihnen persönlich besprechen.

 

Zahlung

Für eine osteopathische Behandlung stelle ich Ihnen 90 Euro in Rechnung. Diese können Sie nach der Behandlung per EC-Karte oder Überweisung begleichen.

Ausfallgebühr

Ich führe eine Terminpraxis. Das bedeutet, dass Ihr Termin speziell für Sie reserviert ist. Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, möchte ich Sie bitten, diesen rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abzusagen, damit ich den Termin an andere PatientInnen weitergeben kann.
Bei nicht oder später als 24 Stunden vorher abgesagten Terminen, fällt eine Ausfallgebühr in voller Höhe der Behandlung an.

Was müssen Sie mitbringen

Wenn es vorliegende Arztberichte / Befunde, Röntgenfotos, MRT-Bilder oder sonstige Untersuchungsbefunde gibt, bitte ich Sie, diese mitzubringen. Außerdem bringen Sie bitte das Rezept / die Überweisung mit, falls vorhanden. Bei Kindern bringen Sie bitte das U-Heft mit. Unter Formulare finden Sie Information zur Datenschutzerklärung, den Behandlungsvertrag, sowie einen Befund-Fragebogen. Wenn möglich, bitte ich Sie, diese ausgefüllt mitzubringen oder mir vorab per Mail zukommen zu lassen. Sie können die Formulare auch in der Praxis ausfüllen. Bitte dazu beim ersten Termin extra Zeit einplanen.

Kostenübernahme

Viele Krankenkassen haben die Wirksamkeit der Osteopathie anerkannt und übernehmen (anteilig) die Kosten. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten ganz oder anteilig übernommen werden.

  • Einen Überblick, welche gesetzlichen Krankenkassen die Osteopathie unterstützt, bekommen Sie über diesen Link: https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme
  • Einige Privatkrankenkassen, Heilpraktikerzusatzversicherungen und Beihilfeberechtigungen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung vollständig oder anteilig, je nach Ihrem gewählten Tarif.
  • Die Abrechnung erfolgt angelehnt an der GeBüH, die Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Bedingung für eine eventuelle Kostenübernahme ist eine gut qualifizierte Ausbildung in der Osteopathie.
Ich habe meine Ausbildung an der IAO (International Academy of Osteopathy, Gent, Belgien) gemacht und mit dem D.O. abgeschlossen. Meine These für die Diplomarbeit betraf „Der Einfluss von Kraniosakrale Therapie auf perimenopausalen Beschwerden“.

Nur nach absolvieren einer Osteopathieausbildung, welcher mindestens 1350 Stunden umfasst, ist eine Mitgliedschaft in ein Berufsverband für Osteopathie möglich Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist für viele Krankenkassen Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Ich bin Mitglied der VOD, dem Mitgliederstärksten und ältesten Berufsverband für OsteopathInnen in Deutschland. Die Internetseite der VOD hat einige interessante Information über Osteopathie. Informieren Sie sich gerne unter https://www.osteopathie.de/home

Des Weiteren ist bei den gesetzlichen Krankenkassen ein privates Rezept über Osteopathie notwendig. Dies kann Ihnen jeder Arzt ausstellen.

Abrechnen nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) darf jeder der nach dem deutschen Heilpraktikergesetz die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzt. Die Erlaubnis wird nach Überprüfung der entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten vom zuständigen Gesundheitsamt erteilt. In meinem Fall fand die Prüfung in Hannover statt. Die GeBüH würde 1985 als preisliche Orientierungshilfe eingeführt und im Jahr 2002 aktualisiert. Seitdem gab es keine Preisanpassung. Daher können die Preise der Rechnung von der GeBüH abweichen.